Indikationen für Kinder und Jugendliche
                
                
-Kindliche Aussprachestörungen
                
-Sprachentwicklungsverzögerungen/-störungen
                
-Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
                
-Myofunktionelle Störungen
                
-Frühkindliche Ess- und Trinkstörungen
                
-Kinder ohne Lautsprache, unterstützte Kommunikation
                
-Kindliches Stottern
                
-Kinder/Jugendliche mit geistiger Behinderung
 
                
            
            
        -Kindliche Aussprachestörungen
-Sprachentwicklungsverzögerungen/-störungen
-Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
-Myofunktionelle Störungen
-Frühkindliche Ess- und Trinkstörungen
-Kinder ohne Lautsprache, unterstützte Kommunikation
-Kindliches Stottern
-Kinder/Jugendliche mit geistiger Behinderung
                Indikationen für Erwachsene
                
                
-Dysphagie (Schluckstörung)
                
-Aphasie (Sprachstörung)
                
-Dysarthrie/Dysarthrophonie (Störung der Sprechmotorik)
                
-Sprechapraxie (Störung der Sprechplanung)
                
-Dysphonie (Stimmstörung)
                
-Facialisparese (Gesichtslähmung)
                
-Kommunikationsstörungen bei Demenz
                
-Laryngektomie/Kehlkopf(teil)entfernung
 
                
 
            
        -Dysphagie (Schluckstörung)
-Aphasie (Sprachstörung)
-Dysarthrie/Dysarthrophonie (Störung der Sprechmotorik)
-Sprechapraxie (Störung der Sprechplanung)
-Dysphonie (Stimmstörung)
-Facialisparese (Gesichtslähmung)
-Kommunikationsstörungen bei Demenz
-Laryngektomie/Kehlkopf(teil)entfernung
                Informationen vor Behandlungsbeginn
                
                
-Die Verordnung für die logopädische Therapie wird von Ihrem Arzt ausgestellt.
                
-Bitte melden Sie sich nach Erhalt der Verordnung, um mit uns einen Termin abzusprechen.
                
-Auf Verordnung des Arztes führen wir auch gerne Hausbesuche durch.
                
-Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
                
-Die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Erwachsene, die von der Zuzahlung befreit sind, komplett übernommen.
                
            
            
        -Die Verordnung für die logopädische Therapie wird von Ihrem Arzt ausgestellt.
-Bitte melden Sie sich nach Erhalt der Verordnung, um mit uns einen Termin abzusprechen.
-Auf Verordnung des Arztes führen wir auch gerne Hausbesuche durch.
-Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
-Die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Erwachsene, die von der Zuzahlung befreit sind, komplett übernommen.

